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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch "AGB") der ratiokontakt GmbH (nachfolgend auch "Anbieter") gliedern sich in einen allgemeinen Teil ("Abschnitt A"), der durch spezielle Bedingungen für einzelne Produkte ("Abschnitt B") ergänzt wird.

Abschnitt A: Allgemeiner Teil

01 - Geltungsbereich

  • (1) Diese AGB gelten für alle Leistungen, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend "Vertragspartner" oder "Kunde") mit dem Anbieter abschließt. Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen seitens des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  • (2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder einer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  • (3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Ebenfalls Unternehmer im Sinne dieser AGB sind Behörden oder sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts, wenn diese bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

02 - Vertragsschluss

  • (1) Die vom Anbieter beschriebenen Leistungen sind unverbindlich und dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes durch den Kunden.
  • (2) Der Kunde kann ein Angebot per E-Mail, postalisch oder über das auf der Website des Anbieters bereitgestellte Online-Bestellformular abgeben. In letzterem Fall gibt der Kunde nach Eingabe seiner Daten durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf ausgewählte Leistungen ab.
  • (3) Der Anbieter kann das Angebot des Kunden innerhalb von zehn Tagen annehmen,
    • indem er dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt
    • indem er den Kunden zur Zahlung auffordert
    • indem der Anbieter mit einer Erfüllungshandlung beginnt.
  • (4) Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag zu dem Zeitpunkt zustande, bei dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt.
  • (5) Nimmt der Anbieter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
  • (6) Grundsätzliche Voraussetzung für einen Vertragsschluss ist eine Angabe vollständiger und richtiger Daten seitens des Kunden.

03 - Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

  • (1) Soweit sich eine vertragliche Laufzeit nicht aus dem Angebot ergibt, werden Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten und auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  • (2) Dabei gilt, falls nicht abweichend vereinbart:
    • Mindestvertragslaufzeit 1 Monat: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, falls er nicht 2 Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird.
    • Mindestvertragslaufzeit 3 Monate: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 3 Monate, falls er nicht 1 Monat vor Laufzeitende gekündigt wird.
    • Mindestvertragslaufzeit 6 Monate: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 6 Monate, falls er nicht 2 Monate vor Laufzeitende gekündigt wird.
    • Mindestvertragslaufzeit 12 Monate oder länger: der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, falls er nicht 3 Monate vor Laufzeitende gekündigt wird.
  • (3) Für Verträge ab dem 01. März 2022 mit Verbrauchern gilt: Der Vertrag verlängert sich nach der vereinbarten Mindestlaufzeit automatisch unbefristet und kann mit einer einmonatigen Frist gekündigt werden.
  • (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  • (5) Darüber hinaus behält sich der Anbieter das Recht vor, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, beispielweise wenn der Vertragspartner Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder gegen Vertragspflichten verstößt, außerordentlich zu kündigen.
  • (6) Eine Kündigung muss immer in Schriftform mit rechtsverbindlicher Unterschrift erfolgen.
  • (7) Für Verbraucher kann eine Kündigung alternativ in Textform oder in elektronischer Form über die vom Anbieter auf seiner Website vorgehaltene Kündigungsvorrichtung ("Kündigungsbutton") erfolgen.
  • (8) Die Kündigung eines einzelnen Produktes oder zusätzlich gewählter Optionen, insbesondere zusätzlicher Domains, lässt das Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.

04 - Vertragsübernahme

  • (1) Beabsichtigt ein Vertragspartner die Übertragung vertraglicher Rechte und Pflichten auf einen Dritten, bedarf es hierfür der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
  • (2) Die Übertragung muss in Schriftform und mit rechtsverbindlicher Unterschrift des aktuellen und des neuen Vertragspartners erfolgen.

05 - Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • (1) Soweit nicht anders gekennzeichnet verstehen sich Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • (2) Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsmodalitäten werden dem Kunden auf der Website des Anbieters oder in einem individuellen Angebot mitgeteilt:
    • Bei Bankeinzug ("Lastschrift") wird die Vergütung in den vereinbarten Abrechnungsintervallen vom Bankkonto des Kunden abgebucht. Der Kunde erteilt dem Anbieter hierzu ein jederzeit widerrufliches Lastschriftmandat (SEPA). Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen.
    • Bei Zahlung per Rechnung ist die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern kein späterer Fälligkeitstermin vereinbart wurde.
  • (3) Nutzungsunabhängige Entgelte sind im Voraus, spätestens zum Beginn der jeweiligen Abrechnungsperiode, zahlbar. Nutzungsabhängige Entgelte werden zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode berechnet.
  • (4) Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form. Für eine postalische Zustellung fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr an.
  • (5) Befindet sich der Vertragspartner mit einer Zahlung mehrfach im Verzug, kann der Anbieter Leistungen so lange unterbrechen, bis die Zahlung des fälligen Betrages erfolgt ist. Dies führt nicht zum Fortfall der Entgeltpflicht des Vertragspartners.
  • (6) Bei Überschreitung der eingeräumten Zahlungsfrist ist der Anbieter auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 BGB geltend zu machen und eine pauschale Bearbeitungsgebühr zu erheben.
  • (7) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
  • (8) Im Falle einer Preisänderung hat der Vertragspartner das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Dies gilt nicht, falls die Änderung ausschließlich auf einer Änderung von hoheitlich auferlegten Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträgen beruht.

06 - Pflichten des Vertragspartners

  • (1) Der Vertragspartner ist verpflichtet,
    • notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
    • zur Kontaktaufnahme eine E-Mail-Adresse anzugeben und regelmäßig auf neue Nachrichten zu überprüfen, die nicht unter Verwaltung des Anbieters steht, so dass er auch im Falle einer Störung informiert werden kann. Dem Vertragspartner obliegt es weiterhin sicherzustellen, dass auch beim Einsatz von SPAM-Filtern dort vom Anbieter sowie beauftragten Dritten versandte E-Mails empfangen werden können.
    • gesetzlichen Bestimmungen, die sich aus der Nutzung der vertraglichen Leistungen ergeben, eigenverantwortlich zu überprüfen und einzuhalten.
    • Handlungen zu unterlassen, um sich Zugang zu fremden Systemen zu verschaffen oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung hierzu dienen. Er hat es weiterhin zu unterlassen, Sicherheitsvorkehrungen fremder Systeme oder Netze zu umgehen oder deren Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen.
    • zugeteilte Passwörter unverzüglich abzuändern, einmalige und sichere Passwörter zu verwenden und diese vor Dritten geheim zu halten.
    • Richtlinien zu Inhalten und zum sicheren Systembetrieb zu beachten.
  • (2) "Richtlinien zu Inhalten" meint dabei, keine Inhalte zu veröffentlichen, die
    • einen Straftatbestand erfüllen oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen
    • ehrverletzende, beleidigende, extremistische, rassistische, diskriminierende, gewaltverherrlichende Aussagen enthalten oder entsprechende Ideen verbreiten oder gegen die guten Sitten verstoßen. Eine Veröffentlichung jugendgefährdender oder pornographischer Inhalte ist nur gestattet, wenn Minderjährige vor dem Zugriff geschützt sind und die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, insbesondere taugliche und rechtssichere Altersverifikationssysteme, vorgehalten werden. Der Anbieter behält sich vor, Inhalte, die ihm in dieser Hinsicht bedenklich erscheinen, vorübergehend zu sperren.
    • gegen gültiges Gesetz und Recht verstoßen, beispielsweise Urheber-, Marken- oder Wettbewerbsrecht
    • durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Verbindungen auf Seiten Dritter verweisen, die obenstehende Verstöße beinhalten.
  • (3) "Richtlinien zum sicheren Systembetrieb" meint dabei, Systeme und Anwendungen so zu betreiben, dass
    • diese nicht abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren
    • diese durch geeignete Maßnahmen wie Updates und Sicherheitssoftware abzusichern, dass diese nicht Systeme Dritter beeinträchtigen oder gefährden. Es obliegt dem Vertragspartner, sich regelmäßig über bekanntwerdende Sicherheitslücken zu informieren und bekannte Sicherheitslücken zu schließen.
    • einschlägige Vorschriften zum Datenschutz und der IT-Sicherheit zu Sicherheit, Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit nach Stand der Technik beachtet werden.
    • regelmäßige, ordnungsgemäße Datensicherungen auf externen Systemen vom Vertragspartner durchgeführt und auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion überprüft werden. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Vertragspartner mit dem Anbieter besondere Datensicherungsmaßnahmen vereinbart hat.
    • bei einem Neustart des eigenen oder eines übergeordneten Systems ein automatischer Start des eigenen Systems sichergestellt ist.

07 - Leistungspflichten des Anbieters

  • (1) Leistungspflichten des Anbieters ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produktes oder aus einem vom Anbieter bereitgestellten individuellen Angebotstextes.
  • (2) Sofern Leistungen über die jeweilige Leistungsbeschreibung hinausgehen, werden diese gesondert berechnet. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese in Textform bestätigt werden.
  • (3) Stellt der Anbieter Leistungen dennoch entgeltfrei zur Verfügung, hat der Vertragspartner auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist berechtigt, diese nach Vorankündigung innerhalb einer angemessenen Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten.
  • (4) Die Mindestverfügbarkeit der vom Anbieter bereitgestellten Systeme beträgt mindestens 99,8 Prozent im Jahresmittel. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere höhere Werte der Erreichbarkeit, können sich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen ergeben. Verfügbarkeit ist immer dann gegeben, wenn Systeme und Dienste im Wesentlichen betriebsbereit sind. Als Störungen der Verfügbarkeit gelten explizit nicht Unterbrechungen, um konkrete Gefährdungen vorzubeugen oder zu verhindern sowie Wartungsarbeiten, die zur Sicherheit des Netzbetriebes sowie zur Aufrechterhaltung der Leistungen notwendig sind.
  • (5) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der Anbieter nicht verpflichtet,
    • Kundendaten aktiv zu sichern. Auch wenn der Vertragspartner besondere Datensicherungsmaßnahmen mit dem Anbieter vereinbart hat, obliegt es dem Vertragspartner ausdrücklich weiterhin, regelmäßige, ordnungsgemäße Datensicherungen auf externen Systemen durchzuführen und diese auf Vollständigkeit und Geeignetheit zur Datenrekonstruktion zu überprüfen.
    • IP-Adressen und Hostsysteme über die Vertragslaufzeit hinweg dauerhaft zuzuweisen. Der Anbieter kann ohne Angabe von Gründen IP-Adressen wechseln oder Systeme des Vertragspartners auf andere Hostsystem migrieren.
  • (5) Im Zuge einer Wartung oder Störungsbeseitigung behält sich der Anbieter das Recht vor, Systeme oder Systembestandteile durch Komponenten mit vergleichbaren Leistungsmerkmalen nach eigenem Ermessen auszutauschen.

08 - Leistungsänderungen

  • (1) Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen an den Stand der Technik anzupassen sowie diese ganz oder zum Teil durch Dritte erbringen zu lassen.
  • (2) Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, angebotene Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, wenn
    • er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist
    • er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt
    • die jeweilige Änderung notwendig ist, um Sicherheitslücken vorzubeugen oder zu schließen
    • die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist
    • die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Kunden ist.
  • (3) Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Leistungen des Anbieters stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar.

09 - Gewährleistung

  • (1) Der Anbieter kann nicht garantieren, dass bereitgestellte Leistungen den Anforderungen des Vertragspartners genügen oder für bestimmte Anwendungen des Vertragspartners dauerhaft geeignet sind. Der Anbieter gewährleistet gegenüber dem Vertragspartner nur, dass Leistungen zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebs- und Nutzungsbedingungen und bei normaler Wartung im Wesentlichen gemäß der Leistungsbeschreibung des Anbieters funktionieren.
  • (2) Der Vertragspartner hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen ("Störungsmeldung") und den Anbieter bei der Beseitigung nach Kräften zu unterstützen.
  • (3) Der Anbieter hat Mängel im Rahmen technischer Möglichkeiten zu beseitigen. Der Anbieter ist für Leistungsstörungen jedoch nur verantwortlich, soweit diese die von ihm zu erbringenden Leistungen betreffen.
  • (4) Erfolgt eine Beseitigung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Vertragspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird der Mangel auch innerhalb der Nachfrist nicht beseitigt, stehen dem Vertragspartner seine gesetzlichen Ansprüche zu.

10 - Haftung

  • (1) Der Anbieter haftet aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aufgrund eines Garantieversprechens sowie aufgrund zwingender Haftung.
  • (2) Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden in Höhe von maximal einer Monatsmiete begrenzt.
  • (3) Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  • (4) Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
  • (5) Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11 - Beschränkung bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen

  • (1) Der Anbieter kann Leistungen teilweise oder vollständig einschränken ("sperren"), falls Inhalte veröffentlicht werden, die gegen die "Richtlinien zu Inhalten", die sich aus den Pflichten des Vertragspartners ergeben, verstoßen.
  • (2) Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Inhalte aktiv auf ihre Rechtmäßigkeit oder Vereinbarkeit mit Rechten Dritter zu überprüfen. Ungeachtet dessen behält er sich das Recht vor, Inhalte zu überprüfen und im Falle von festgestellten Verstößen Maßnahmen zu ergreifen.
  • (3) Dritte haben die Möglichkeit, dem Anbieter den Verdacht unzulässiger Inhalte unter Nutzung der Kontaktinformationen im Impressum der Webseite zu melden.
  • (4) Im Falle von Meldungen und Verdachtsfällen erfolgt grundsätzlich eine menschliche Inhaltskontrolle. Im Einzelfall können ergänzend automatisierte Verfahren hinzugezogen werden.
  • (5) Wird die Unzulässigkeit eines Inhalts festgestellt, ist der der Anbieter berechtigt, nach billigem Ermessen und ohne vorherige Kontaktaufnahme eine temporäre Sperrung oder Aussetzung vertraglicher Leistungen zu ergreifen.
  • (6) Bei der Wahl der zu treffenden Maßnahmen und des Umfangs berücksichtigt der Anbieter die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und wägt die Interessen des betroffenen Kunden mit den eigenen Interessen und den Interessen Dritter ab.
  • (7) Die Kriterien, die hierbei berücksichtigt werden, sind
    • der Bedeutungsgehalt des konkreten Inhalts und dessen Gefährdungspotenzial
    • die Häufigkeit der Veröffentlichung und das Verhältnis unzulässiger Inhalte zur gesamten Leistungsinanspruchnahme
    • sofern erkennbar, die vom Kunden verfolgten Absichten oder das Vorliegen und der Grad eines Verschuldens des Kunden
  • (8) Der Anbieter kann Leistungen ebenfalls einschränken, falls Systeme oder Anwendungen gegen die "Richtlinien zum sicheren Systembetrieb" verstoßen, die sich aus den Pflichten des Vertragspartners ergeben, oder wenn aufgrund objektiver Anhaltspunkte oder Anzeige Dritter ein begründeter Verdacht eines solchen Verstoßes besteht.
  • (9) Hierbei berücksichtigt der Anbieter zusätzlich zu den genannten Kriterien auch das Gefährdungspotenzial für andere Systeme sowie die Dringlichkeit von Maßnahmen.
  • (10) Über eine vorgenommene Einschränkung unterrichtet der Anbieter den Vertragspartner schnellstmöglich, spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen. Der Anbieter genügt seiner Mitteilungspflicht, wenn er einen Hinweis auf die Einschränkung ohne Offenlegung des konkreten Inhalts der Meldung noch personenbezogene Daten des Meldenden per E-Mail an die vom Vertragspartner hinterlegte E-Mail-Adresse sendet.
  • (11) Der Entgeltanspruch des Anbieters besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung einer Leistung vorgenommen wurde. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn der Vertragspartner die schädliche Handlung oder den Zustand nicht zu vertreten hat, z. B. wenn ein System des Vertragspartners manipuliert und von Dritten benutzt wurde.
  • (12) Bei einer vorsätzlichen Handlung des Vertragspartners kann der Anbieter das Vertragsverhältnis fristlos kündigen. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

12 - Änderung der AGB

  • (1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern der Kunde der Änderung zustimmt.
  • (2) Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB auch ohne Zustimmung des Kunden anzupassen,
    • soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist
    • soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt
    • soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert
    • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist
    • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
  • (3) Über wesentliche Änderungen dieser AGB wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig und in geeigneter Form informieren. Wesentlich sind solche Änderungen, die das Vertragsverhältnis erheblich zum Nachteil des Kunden verschieben würden oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkämen. Hierzu zählen etwa Regelungen über Art und Umfang des Dienstes oder über Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten.

13 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • (1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  • (2) Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

14 - Schlussbestimmung

  • (1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Änderung vereinbaren, die dem tatsächlich und wirtschaftlich Gewollten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

Abschnitt B: Besonderer Teil

15 - Besondere Bedingungen für Domain-Dienste

Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses Domain-Leistungen sind, gelten folgende, zusätzliche Bedingungen:

15.1 - Allgemeines

  • (1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Registrierung von Domains ohne Angabe von Gründen zu verweigern.
  • (2) Ist der Vertragspartner im Zuge einer Domainverwaltung nicht gleichzeitig auch Domaininhaber, versichert er nachweislich, in dessen Auftrag zu handeln und diesen über die Pflichten des Domaininhabers informiert zu haben. Im Falle der Auth-Code-Anforderung, des Inhaberwechsels sowie der Löschung einer Domain bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen und mit Unterschrift versehenen Erklärung des Domaininhabers. Auf Anforderung hat der Vertragspartner dies gegenüber dem Anbieter nachzuweisen.

15.2 - Pflichten des Domaininhabers

  • (1) Um Domain-Leistungen erbringen zu können, stimmt der Domaininhaber einer Datenübermittlung und Verarbeitung durch eine Registrierungsstelle und deren Beauftragten zu und bevollmächtigt den Anbieter ausdrücklich, stellvertretend die Domainverwaltung durchzuführen.
  • (2) Der Domaininhaber gewährleistet hierbei,
    • dass Richtlinien und Bedingungen seitens der jeweiligen Registrierungsstelle eingehalten werden
    • dass angegebene Daten richtig, vollständig und aktuell sind
    • dass er bei Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains sowie bei der Änderung von Einträgen in den Datenbanken der Vergabestellen mitwirkt.

15.3 - Domain-Registrierung

  • (1) Bei der Registrierung von Domains wird der Anbieter lediglich als Vermittler zwischen dem Domaininhaber und einer Registrierungsstelle tätig.
  • (2) Domains werden hierbei im Auftrag und auf den Namen des Domaininhabers registriert.
  • (3) Die Auskunft darüber, ob eine bestimmte Domain verfügbar ist, erfolgt freibleibend. Erst mit einem erfolgreichen Eintrag in die Datenbank der jeweiligen Registrierungsstelle und der Rückbestätigung durch den Anbieter gilt eine Domain als registriert.

15.4 - Domain-Kündigung

  • (1) Die Kündigung eines Vertragsverhältnisses mit dem Anbieter lässt einen bestehenden Registrierungsvertrag über eine Domain grundsätzlich unberührt.
  • (2) Der Domaininhaber muss sich eindeutig zwischen der Löschung der Domain oder einem Umzug zu einem andren Provider entscheiden.
  • (3) Die Löschung einer Domain sowie der Antrag zum Providerwechsel bedürfen dabei einer ausdrücklichen schriftlichen und mit Unterschrift versehenen Erklärung des Domaininhabers.
  • (4) Äußert sich der Domaininhaber bis zum Ende der Vertragslaufzeit trotz Aufforderung und innerhalb angemessener Frist nicht eindeutig zum Verbleib einer Domain, gilt dies als eindeutige Willensbekundung zur Löschung der Domain.

16 - Besondere Bedingungen für E-Mail-Dienste

Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses E-Mail-Leistungen sind, gelten folgende, zusätzliche Bedingungen:

  • (1) Beim Empfang und Versand von E-Mails kann der Anbieter die Verarbeitung ablehnen, Nachrichten löschen oder nicht zustellen, falls
    • die Nachrichten den technischen Anforderungen zum E-Mail-Verkehr nach anerkanntem Stand der Technik nicht genügen
    • die Nachrichten schädliche Inhalte enthalten oder als SPAM-Nachricht erkannt wurden
    • vertragliche Kapazitätsgrenzen überschritten wurden.
  • (2) Beim Versand von E-Mails ist der Vertragspartner verpflichtet, rechtliche Vorgaben einzuhalten. Insbesondere ist es ihm untersagt,
    • falsche Absenderdaten anzugeben
    • die Identität des Absenders zu verschleiern
    • unaufgeforderte, ungewünschte oder schädliche Inhalte zu versenden.
  • (3) Versendet der Vertragspartner dennoch SPAM-Nachrichten, wird der Anbieter die betreffenden Systeme des Vertragspartners vorübergehend sperren.
  • (4) Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Zuge des E-Mail-Versandes keine Blacklist-Prüfung stattfindet.

17 - Besondere Bedingungen für Colocation

Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Unterbringung von Hardware im Rechenzentrum ("Colocation") ist, gelten folgende, zusätzliche Bedingungen:

  • (1) Der Vertragspartner installiert Systeme auf eigene Verantwortung und eigene Kosten.
  • (2) Es gelten grundsätzlich die Richtlinien zur Nutzung des Rechenzentrums ("Hausordnung").
  • (3) Der Vertragspartner benutzt eigene Systeme nur mit gültiger CE-Zertifizierung und im Rahmen der gesetzlich erlaubten Anwendung.
  • (4) Zur Gewährleistung der Energieeffizienz nutzt der Vertragspartner ausschließlich Geräte, die zur Verwendung in einem 19-Zoll-Rack vorgesehen sind und entsprechend dem Warmgang-Kaltgang-Prinzip montiert werden können.
  • (5) Es besteht kein Anspruch darauf, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein bestimmter Rackplatz zugewiesen wird. Dem Vertragspartner ist bewusst, dass es notwendig sein kann, auf einen anderen Rackplatz zu wechseln. Der Vertragspartner wird in diesem Fall rechtzeitig über einen Wechsel des Standorts informiert. Die Demontage der Gerätetechnik am alten Rackplatz und die anschließende Montage der Gerätetechnik am neuen Rackplatz erfolgt durch den Anbieter in Absprache mit dem Vertragspartner.
  • (6) Bei Vertragsbeendigung stellt der Vertragspartner sicher, eigene Hardware bis spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit aus dem Rackplatz zu entfernen. Unterbleibt eine Demontage, wird der Anbieter die Hardware auf Kosten und Risiko des Kunden demontieren und zur Abholung bereitstellen. Erfolgt trotz Aufforderung und innerhalb angemessener Frist keine Abholung, geht die Hardware in das Eigentum des Anbieters über.
  • (7) Der Vertragspartner räumt dem Anbieter ein Pfandrecht an der Hardware ein, um gegebenenfalls Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zu sichern.

18 - Besondere Bedingungen für lizenzierte Leistungen

Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Nutzung von lizenzierten Leistungen, z. B. Software ist, gelten folgende, zusätzliche Bedingungen:

  • (1) Um Leistungen erbringen zu können, stimmt der Vertragspartner der Datenübermittlung und Verarbeitung durch einen Lizenzgeber und deren Beauftragten zu.
  • (2) Die Lizenzierungsbestimmungen des jeweiligen Lizenzgebers sind Bestandteil dieses Vertrages. Der Vertragspartner erkennt diese verpflichtend an und gewährleistet eine korrekte Anwendung, soweit er hierauf Einfluss hat.
  • (3) Der Vertragspartner erhält ein einfaches, nicht übertragbares oder unterlizenzierbares Nutzungsrecht.
  • (4) Eine Nutzung erfolgt vorbehaltlich Anpassungen seitens des jeweiligen Lizenzgebers in Bezug auf den Funktionsumfang, Änderungen der Lizenzbestimmungen sowie Preisanpassungen. Anpassungen dieser Art stellen ausdrücklich keinen Sonderkündigungsgrund dar.
  • (5) Verwaltet ein Vertragspartner Systeme mit lizenzierten Leistungen selbst, ist der Anbieter berechtigt, Lizenzbestimmungen unter Mitwirkung des Vertragspartners zu auditieren. Dies beinhaltet, dem Anbieter in einem angemessenen Umfang benötigte Informationen zukommen zu lassen sowie notwendigen Zugriff zu gewähren und eine Installation von entsprechenden Programmen zu diesem Zweck zu dulden.

19 - Besondere Bedingungen für Wiederverkäufer ("Reseller")

Soweit der Vertragspartner Leistungen des Vertragsverhältnisses nicht selbst nutzt, sondern an Dritte ("Endkunden") weitergibt, gelten folgende, zusätzliche Bedingungen:

  • (1) Der Vertragspartner ist berechtigt, Endkunden ein vertragliches Nutzungsrecht an Leistungen des Anbieters einzuräumen. In diesem Fall ist er verpflichtet, sämtliche Vertragsbedingungen, die sich aus diesen AGB sowie gegebenenfalls aus Registrierungs- oder Nutzungsbedingungen Dritter ergeben, innervertraglich an den Endkunden weiterzuleiten und diesen zur Einhaltung zu verpflichten.
  • (2) Sind Mitwirkungshandlungen des Endkunden erforderlich, stellt der Vertragspartner innervertraglich sicher, dass diese eingehalten werden.
  • (3) Verstößt der Endkunde gegen Vertragspflichten, erfüllt er Mitwirkungshandlungen nicht oder ergeben sich anderweitig Probleme an der Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte, so haftet der Vertragspartner für hieraus resultierende Schäden. Darüber hinaus stellt der Vertragspartner den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die sowohl der Endkunde als auch andere Dritte stellen.
  • (4) Der Anbieter leistet keinen direkten Support für Endkunden des Vertragspartners, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.
  • (5) Ist der Vertragspartner im Zuge einer Domainverwaltung nicht gleichzeitig auch Domaininhaber, versichert er nachweislich, in dessen Auftrag zu handeln. Im Falle der Auth-Code-Anforderung, des Inhaberwechsels sowie der Löschung einer Domain bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen und mit Unterschrift versehenen Erklärung des Domaininhabers. Auf Anforderung hat der Vertragspartner dies gegenüber dem Anbieter nachzuweisen.
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